15. Sep 2020
Das Bundesgericht stellt erneut fest, dass die Haftbedingungen im Genfer Gefängnis Champ-Dollon gegen das Folterverbot der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen. Es ist das jüngste in einer Reihe von Urteilen seit 2014, welche menschenrechtswidrige Umstände im Untersuchungsgefängnis feststellen.